Lassen Sie sich bezuschussen
Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen/Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern durch Bildungsschecks
- Förderung einer individuellen Beratung und Begleitung bei der Existenzgründung
- Vorlage eines Entwurfes zum Unternehmenskonzept vor der Gründung erforderlich
Höhe der Förderung: - 80 % der max. Bemessungsgrundlage
- 625 EUR / Tagewerk, max. 2 Tagewerke
- Unternehmensnachfolgen und Innovationen lassen zusätzliche Tagewerke zu
- Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches bei der zuständigen IHK sowie HWK; Zuwendungsbescheid und Ausgabe der Bildungsschecks erfolgen durch die GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH)
Auch das Land Brandenburg unterstützt die Qualifizierung und Weiterbildung zur Unternehmensgründung. Hier erhält der Gründer z.B. über die Existenzgründerinitiativen Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg oder Deutsche Gründer- Unternehmertage die Möglichkeit, sich Wissen zur Entwicklung des Unternehmenskonzeptes anzueignen.
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - Förderung unternehmerischen Know-hows
- Die seit 2016 gültige Förderung richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter -
(Unternehmen in Schwierigkeiten)
Für die jungen Unternehmen und die Bestandsunternehmen sind allgemeine sowie spezielle Beratungsschwerpunkte festgeschrieben.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
- Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Die neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) erhalten einen 80%igen Fördersatz.
Daraus resultierend können junge Unternehmen einen maximalen Zuschuss von 3.200 € erhalten. Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten können mit 2.400 € für Beratung bezuschusst werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen.
GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung) - Förderung von Beratungen bei KMU in Mecklenburg-Vorpommern
- Förderung von Unternehmensberatungsleistungen zu komplexen Sachverhalten, die die Entwicklung oder Stabilisierung des Unternehmens als Ganzes oder von wesentlichen Teilen des Unternehmens betreffen
Beratungsinhalte sind zum Beispiel: Beratung zur Finanzierung und Liqiditätssicherung; Optimierung von Enegieeffizienz... Beratung bei der Planung und Umsetzung von Investitioenn bei Wachstumsschüben
- Höhe der Förderung:
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektförderung
- Bemessungsgrundlage max. 900 EUR (netto) / Tagessatz (max. 15 Tagewerke)
- Beantragung bei der GSA vor Abschluss des Beratervertrages