Es gibt für alles ein Formular!
Vor allem für Kleingewerbetreibende und auch generell bei der Gründung als Einzelunternehmer oder GbR, ergibt sich folgender Anmeldeweg:
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Finanzamt schickt Unterlagen i. d. R. nach Gewerbeanmeldung automatisch zu
- bei Beschäftigung von Angestellten: nach der Gewerbeanmeldung Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
Angestellte bei jeweiliger Krankenkasse anmelden
- nach Gewerbeanmeldung:
- Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig
- Meldung bei der Berufsgenossenschaft
Gründen Sie als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft kommen bei der Anmeldung zusätzlich zu den unter “Einzelunternehmen“ genannten Punkten weitere Schritte auf Sie zu:
- Eintragung ins Handelsregister bei Gewerbeanmeldung zusätzliche Pflicht
- Genossenschaft muss im Genossenschaftsregister angemeldet werden
- weiterhin Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband gesetzlich vorgeschrieben
Machen Sie sich als Handwerker selbständig, ist neben den Schritten zur Anmeldung eines Gewerbes (siehe „Einzelunternehmen“) wichtig, dass Sie die Handwerkskammer (HWK) statt die IHK aufsuchen:
- Für Handwerksbetriebe gilt die Pflichtmitgliedschaft in einer Handwerkskammer
- bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG), OHG oder als Kaufmann ist mit Gewerbeanmeldung auch Anmeldung im Handelsregister erforderlich
Als Freiberufler nehmen Sie nicht die klassische Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt vor sondern wenden sich direkt an das Finanzamt.
- innerhalb von 4 Wochen beim Finanzamt anmelden
- bei Beschäftigung von Angestellten: beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer bestellen
- Angestellte bei jeweiliger Krankenkasse zu melden
- für einige Freie Berufe Mitgliedschaft in Standeskammer verpflichtend
- bei Gründung einer Partnerschaft ist Eintrag ins Partnerschaftsregister erforderlich
- bestimmte Freie Berufe (Künstler, Publizisten) sind in Künstlersozialkasse versichert
- ebenfalls Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
Typische Freie Berufe (§ 18 EStG)
- Heilberufe
- Rechts-, steuer-, wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche / technische Berufe
- Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe
- Künstler, Schriftsteller, Lehrer & Erzieher
Typische Gewerbebetriebe
- industrielle Fertigung
- Handwerk und handwerksnahe Berufe mit Ausnahme künstlerischer Tätigkeiten
- Groß- und Einzelhandel
- Gastronomie und Hotellerie
- "einfache" Dienstleistungen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Reparaturen)
- Vertreter, Vermittler und Agenturen
- Geld- und Vermögensberater
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